
FÖRDERUNG
FÖRDERZIEL UND -HINTERGRUND
Die Mittel sollen die Stärkung und Ausbildung besonderer Profile, von künstlerischer Qualität und künstlerischen, organisatorischen, strukturellen oder experimentellen Impulsen fördern. So können sich die beantragten Projekte beispielsweise auf die Profilierung inhaltlicher Schwerpunkte wie zeitgenössischer Tanz oder zeitgenössische Musik beziehen, Strukturveränderungen initiieren, spartenübergreifend angelegt sein oder Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen oder mit Protagonisten aus der freien Theaterszene umfassen. Dabei sind Ideen erwünscht, die darauf zielen, die Vielfalt auf den Bühnen des Landes NRW zu stärken – in der Zusammensetzung der Ensembles, der Orchester und Leitungsstrukturen, in den künstlerischen Programmen oder bei der Gewinnung und Bindung neuen Publikums. Zur gewünschten individuellen Ausgestaltung und zugunsten innovativer Ansätze ist der formale Rahmen für eine Förderung bewusst weit gefasst. Projekte, die sich mit aktuellen Themen wie zum Beispiel Diversität und Inklusion, ökologischer Nachhaltigkeit oder Organisationsentwicklung beschäftigen, sind besonders willkommen. Förderungen können sowohl für die Weiterentwicklung bereits bestehender künstlerischer Ansätze als auch für neue Konzepte gewährt werden.
BEDINGUNGEN
Eine Förderung bestehender Ansätze durch das Land setzt voraus, dass die Trägerkommunen ihren Zuschuss nicht kürzen. Im Sinne einer langfristigen Stärkung der Profile der kommunalen Einrichtungen kann und soll möglichst eine mehrjährige Förderung beantragt werden. Sofern aus Landesmitteln bereits Maßnahmen in den Vorjahren gefördert worden sind, können diese erneut beantragt werden, wenn es sich dabei um abgrenzbare Teilprojekte und die Weiterentwicklung einer bestehenden Maßnahme handelt.
Die Maßnahmen können für eine Dauer von bis zu vier Haushaltsjahren angelegt sein, wobei die Förderung über einen Zeitraum von maximal drei Spielzeiten bzw. dem Jahr des Bescheids plus drei Folgejahre erfolgen kann (mit Bescheid im Jahr 2023 also beispielsweise bis incl. 2026).
Gegen Abschluss einer Maßnahme können erfolgreiche Förderungen eine Verstetigung der Förderung bis zu einer jährlichen Höhe von 50% der bisherigen durchschnittlichen jährlichen Fördersumme beantragen. Dazu ergeht ein weiterer Juryentscheid. Die Gewährung der Profilförderung ist daran gebunden, dass die in den Fördervereinbarungen zur Basisförderung festgelegten kommunalen Zuschüsse nicht gekürzt werden (Auflage im Zuwendungsbescheid).
Angestrebt wird die Förderung größerer Projekte ab 125.000 € zuwendungsfähiger Gesamtausgaben für den gesamten Förderzeitraum.
Die Profilförderung ist offen für Anträge aus allen Sparten: Oper und Musiktheater, Tanz, Schauspiel, Orchester und Konzerte, sowie Kinder- und Jugendtheater.
Die Zahl der möglichen Anträge wird pro Einrichtung und Ausschreibungsrunde wie folgt begrenzt:
- Einrichtungen mit einer Sparte können einen Antrag stellen
- Einrichtungen mit 2 oder 3 Sparten können zwei Anträge stellen
- Einrichtungen vier oder mehr Sparten können drei Anträge stellen
Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Gendergerechtigkeit und Honorarmindeststandards sind zu beachten. Der Antrag soll zudem eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Kulturdezernentin bzw. des Kulturdezernenten enthalten; bei der Zuständigkeit mehrerer Kommunen reicht eine Stellungnahme aus.
ANTRAGSTELLUNG
Antragsberechtigt sind ausschließlich die kommunalen Theater und Orchester in NRW. Eine Teilnahme und ggf. Förderung im Rahmen der ersten beiden Ausschreibungen schließt eine Bewerbung nicht aus. Für den Antrag verwenden Sie bitte das auf der Website bereitgestellte Antragsformular. Neben einer ausführlichen Projektbeschreibung (bis zu zehn Seiten) bedarf es eines nach Kalenderjahren (1. Januar bis 31. Dezember) getrennten detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans (KFP) inkl. aller zu erwartenden Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder bzw. Zuwendungen Dritter). Bei Projekten, die sich über mindestens eine ganze Spielzeit oder mehrere Kalenderjahre erstrecken, sind entsprechend mehrere, jeweils auf ein Kalenderjahr bezogene KFPs einzureichen. Für den detaillierten KFP ist grundsätzlich die auf der Projekt Website bereitgestellte Vorlage zu verwenden, die ggf. an die Projekte angepasst werden kann. Ein Eigenanteil von mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (d.h. der Gesamtkosten abzüglich Leistungen privater Dritter) ist erforderlich.
AUSWAHLVERFAHREN
Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Schritten. In einer ersten Jurysitzung werden die formal gültigen und qualitativ besten Projekte vorausgewählt. In einer zweiten Sitzung stellen die Antragsteller*innen diese kurz vor und führen ein Gespräch mit der Jury. Für die Entscheidungsfindung können ergänzend externe fachliche Expertisen herangezogen werden. Die Jury tagt in nicht öffentlichen Sitzungen.
Weitere Informationen finden sie auf der folgenden Website: www. neuewege-foerderung.de.
Bitte beachten Sie unbedingt die ausführlichen „Fördergrundsätze“, die die
rechtlich verbindliche Formulierung der Ausschreibung darstellen: www.neuewege-foerderung.de/service/foerdergrundsaetze