FAQ

„NEUE WEGE. KOMMUNALE THEATER & ORCHESTER IN NRW"

Wer kann im Rahmen des Programms „Neue Wege“ Fördermittel beantragen?
Antragsberechtigt sind alle kommunalen Theater und Orchester in NRW. Die Profilförderung ist offen für Projekte aus allen Sparten: Musiktheater, Tanz, Schauspiel, Kinder- und Jugendtheater sowie Orchester und Konzerte.

Wie viele Anträge können gestellt werden?
Die Zahl der möglichen Anträge wird pro Einrichtung und Ausschreibungsrunde wie folgt begrenzt:
Einrichtungen mit einer Sparte können einen Antrag stellen
Einrichtungen mit 2 oder 3 Sparten können zwei Anträge stellen
Einrichtungen vier oder mehr Sparten können drei Anträge stellen

Wie lange können oder sollen die Projekte stattfinden?
Die Maßnahmen können für eine Dauer von bis zu vier Haushaltsjahren angelegt sein, wobei die Förderung über einen Zeitraum von maximal drei Spielzeiten bzw. dem Jahr des Bescheids plus drei Folgejahre erfolgen kann (mit Bescheid im Jahr 2023 also beispielsweise bis incl. 2026).

Was passiert, wenn sich in einem geförderten Projekt unerwartet Änderungen ergeben?
Es ist natürlich möglich, dass Projekte an unvorhergesehene Ereignisse im Verlauf der Projektlaufzeit angepasst werden müssen. Wenn sich die Notwendigkeit einer Adaption abzeichnet, muss mit dem NRW KULTURsekretariat Kontakt aufgenommen werden. Gemeinsam ist dann zu entscheiden, ob ggf. ein Änderungsantrag gestellt werden muss.

Gibt es Vorgaben was die Inhalte der Projekte angeht?
Die Mittel sollen die Stärkung und Ausbildung besonderer Profile, von künstlerischer Qualität und künstlerischen, organisatorischen, strukturellen oder experimentellen Impulsen fördern. So können sich die beantragten Projekte beispielsweise auf die Profilierung inhaltlicher Schwerpunkte wie zeitgenössischer Tanz oder zeitgenössische Musik beziehen, Strukturveränderungen initiieren, spartenübergreifend angelegt sein oder Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen oder mit Protagonisten aus der freien Theaterszene umfassen. Dabei sind Ideen erwünscht, die darauf zielen, die Vielfalt auf den Bühnen des Landes NRW zu stärken – in der Zusammensetzung der Ensembles, der Orchester und Leitungsstrukturen, in den künstlerischen Programmen oder bei der Gewinnung und Bindung neuen Publikums. Zur gewünschten individuellen Ausgestaltung und zugunsten innovativer Ansätze ist der formale Rahmen für eine Förderung bewusst weit gefasst. Projekte, die sich mit aktuellen Themen wie zum Beispiel Diversität und Inklusion, ökologischer Nachhaltigkeit oder Organisationsentwicklung beschäftigen, sind besonders willkommen. Förderungen können sowohl für die Weiterentwicklung bereits bestehender künstlerischer Ansätze als auch für neue Konzepte gewährt werden.

Konkrete inhaltliche Vorgaben, die in den Projekten berücksichtigt werden müssten, gibt es nicht.

Gibt es eine Ober- respektive Untergrenze mit Blick auf die Fördersumme?
Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen. Angestrebt wird die Förderung größerer Projekte ab 125.000 € zuwendungsfähiger Gesamtausgaben für den gesamten Förderzeitraum.

Bedarf es der Einbringung eines Eigenanteils vonseiten der Antragsteller?
Die Förderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung in Form von Barmitteln voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.

Wer wählt die Anträge aus und entscheidet über die geförderten Projekte?
Sowohl über die Anträge zur Verstetigung der Förderung für bisher geförderte Projekte, als auch über Anträge für neue Projektvorhaben entscheidet eine Fachjury. Ihr gehören Expertinnen und Experten aus allen Sparten an. Den Vorsitz hat das NRW KULTURsekretariat (Wuppertal) inne. Den stellvertretenden Vorsitz nimmt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wahr. Ohne Stimmrecht wirken die Bezirksregierung Düsseldorf, der Städtetag NRW und der Deutsche Bühnenverein mit. Die jeweilige Jury-Zusammensetzung wird unter neuewege-foerderung.de veröffentlicht.

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Schritten. In einer ersten Jurysitzung werden die formal gültigen und qualitativ besten Projekte vorausgewählt. In einer zweiten Sitzung stellen die Antragsteller*innen diese kurz vor und führen ein Gespräch mit der Jury. Für die Entscheidungsfindung können ergänzend externe fachliche Expertisen herangezogen werden. Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt voraussichtlich im Februar 2023. Die Jury tagt in nicht öffentlichen Sitzungen.

Bis wann und wo müssen die Anträge eingereicht werden?
Die Antragsunterlagen sind fristwahrend bis zum 31. Oktober 2022 per Email an die folgende Adresse zu senden: neuewege@nrw-kultur.de. Zudem muss das unterschriebene Antragsformular fristwahrend bis zum 31. Oktober 2022 mit Verweis auf die digital eingereichten Unterlagen postalisch an die folgende Adresse geschickt werden: NRW KULTURsekretariat, Döppersberg 19, 42103 Wuppertal. Es gilt das Datum des Poststempels.

Wo finde ich das Antragsformular?
Das Formular finden Sie im Bereich SERVICE der Website www.neuewege-foerderung.de

Wo finde ich weitere Informationen zum Projekt und zur Antragstellung?
Im Bereich SERVICE dieser Website zu diesem Programm finden Sie die ausführlichen Fördergrundsätze, die die rechtlich verbindliche Formulierung der Ausschreibung darstellen, die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendung zu Projektförderungen an Gemeinden (ANBest-G) respektive die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu Projektförderungen (ANBest-P).

Welche Unterlagen sind dem Antrag sonst noch beizufügen?
Neben einer ausführlichen Projektbeschreibung (bis 10 Seiten) bedarf es eines Kosten- und Finanzierungsplans inkl. Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder bzw. Zuwendungen Dritter) sowie Angaben zu dem Eigenanteil, der mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen muss. Der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) ist nach Kalenderjahren getrennt aufzustellen. Dieser darf aus abrechnungstechnischen Gründen jeweils nur ein Kalenderjahr umfassen (1. Januar – 31. Dezember). Bei Projekten, die sich über mehrere Spielzeiten und Kalenderjahre erstrecken, sind entsprechend mehrere jeweils auf ein Kalenderjahr bezogene KFPs einzureichen. Der Antrag soll zudem eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Kulturdezernentin bzw. des Kulturdezernenten enthalten; bei der Zuständigkeit mehrerer Kommunen reicht eine Stellungnahme aus.

An wen kann ich mich mit Fragen zur Antragstellung wenden?
Bei Fragen zur Antragsberatung wenden Sie sich an Stephanie Vernholz (Projektmanagement): vernholz@nrw-kultur.de oder an Dr. Christian Esch (Direktor des NRW KULTURsekretariats): info@nrw-kultur.de. Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung der Antragsunterlagen vor der Einreichung nicht möglich ist.