VOGELFÄNGER IM KREUZVERHÖR
Die „Königin der Nacht“ ist geraubt worden! „Kurz vor ihrer Blüte“ (Was auch immer das bedeuten mag …) – so steht es in der Zeitung! Papageno, der schon lange dafür bekannt ist, dass er (mindestens) einen Vogel hat, wird gemeinsam mit Freundin Papagena von Chefinspektor Magnus B. Harrlich vorgeladen. Doktor Dan Wassden, (nur) Inspektor und engster Mitarbeiter im Dienste des Rechts, ist außer sich. Weiß er doch, dass Papageno ein Kindskopf ist – ein Naturbursche, der sich gern mit fremden Federn schmückt und keiner Fliege etwas zuleide tut. Geschweige denn die Königin rauben würde! Doch nun stehen die beiden schrägen Vögel in der „Kriminal-Filiale“, plappern wie ihnen der Schnabel gewachsen ist, und es erweckt fast den Anschein, als ob da Wirrnis in den befiederten Köpfen herrscht.
Zwar zwitschern die Opernstars die märchenhafte Geschichte der berühmten Zauberflöte seit Jahrhunderten von den Bühnen der Welt, aber „weiß der Geier“ warum! Im Laufe des rasanten Kreuzverhörs zeigt sich, dass alle Beteiligten des zauberhaften Abenteuers Dreck am Stecken haben. Unzählige Straftaten werden gesammelt und der Raub der Königin gerät schon fast in den Hintergrund… wäre da nicht Magnus B. Harrlich! Spezialisiert auf Fälle, die aufgrund verkürzter Wiedergabe auf der Opernbühne nicht abschließend geklärt werden konnten, bringt er mit einer ausgeklügelten Verhörtechnik die schrägen Verdächtigen dazu, sich Gedanken über ihre Liebe und ihr Leben zu machen. … Na, das war natürlich nicht Ziel der Befragung. Denn eigentlich muss die Königin gefunden werden! Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein Vogelfänger ist noch nicht die Lösung des Problems.
Eine Stunde später ist klar: Dieser Fall, angereichert mit viel Musik aus der Oper „Die Zauberflöte“ von Wolfgang Amadeus Mozart, tut weh, denn die Königin der Nacht gehört mit ihren zarten Dornen eher zu den „stacheligen“ Schönheiten auf dem Erdenball.
Eintritt frei.